Berlin-Blankenburg





Was gilt bei Aufnahme von Geflüchteten?
Antworten auf die wichtigsten Fragen

Darf man Geflüchtete in die Mietwohnung aufnehmen?
Ja, das ist grundsätzlich kein Problem. Denn als Mieter oder Untermieter kann man selbst darüber entscheiden, ob und wann man Besuch empfängt und diesen zeitweise bei sich aufnimmt. Bis zu acht Wochen dürfen Geflüchtete auch ohne Einverständnis des Vermieters bleiben.

Ab wann braucht es die Zustimmung des Vermieters?
Ohne Erlaubnis dürfen Ehepartner, Lebensgefährten, eigene Kinder und Eltern als Untermieter in die Mietwohnung mit einziehen. Bei anderen Personen bedarf die Untervermietung zur längeren Aufnahme der Zustimmung des Vermieters. Dieser darf die Erlaubnis nur dann verweigern, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. wenn eine dauerhafte Überbelegung droht, die eine übermäßige Abnutzung der Mietsache erwarten ließe. Eine Verweigerung der Zustimmung allein wegen einer ausländischen Herkunft von Untermietern ist unzulässig.

Welche Konsequenzen könnten mir als Mieter/Untermieter drohen?
Wenn fremde Personen über einen längeren Zeitraum - OHNE ZUSTIMMUNG - des Vermieters in ein Mietobjekt aufgenommen werden, kann der Vermieter zunächst abmahnen und nachfolgend auch eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn der Mietvertragspartner nicht alles tut, um das ungenehmigte Untermietsverhältnis zeitnah zu beenden. Laut Deutschem Mieterbund ist eine fristlose Kündigung jedoch unberechtigt, wenn lediglich vergessen wurde, die Erlaubnis einzuholen. Dem Vermieter steht jedoch kein Kündigungsrecht zu, wenn die erbetene Erlaubnis zur Untervermietung zu Unrecht verweigert wurde.

Was gilt für Eigentümer oder Erbbaupächter?
Für Eigentümer und Erbbaupächter entfällt selbstverständlich auch bei der Aufnahme von Geflüchteten die Pflicht zur Einholung einer behördlichen Genehmigung. Es sollte zumindest bei längerfristiger Unterbringung darauf geachtet werden, dass der Wohnraum nicht überbelegt wird. Wann tatsächlich eine Überbelegung vorliegt, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist im Einzelfall zu prüfen.

Welche Mindestanforderungen sollte ein Notquartier erfüllen?
Egal, ob es sich bei einem Notquartier auf Zeit für Geflüchtete um ein Zimmer, eine Wohnung oder um ein Garten- oder Wochenendhaus handelt, es sollte unsere eigenen Ansprüche an eine menschenwürdige Unterkunft erfüllen und zumindest für den zeitweiligen Wohnaufenthalt, wie zum Beispiel bei einem Wochenendhaus, geeignet sein. Aktuell vernachlässigter Wohnraum ist auch für hilfsbedürftige Flüchtlinge ohne vorherige Aufbereitung und Herrichtung für die begehrte Not-Unterbringung auf Zeit nicht geeignet. Im Zweifel sollte man aber bedenkenlos sein unverbindliches Notquartier-Angebot bei einer vertrauenswürdigen gemeinnützigen Hilfsorganisation abgeben, um deren Möglichkeiten zur Organisation einer kurzfristigen (kostenfreien) Wiederherstellung der Bewohnbarkeit zu prüfen.

Kann man für die Unterbringung auch eine Miete verlangen?
Ja, durchaus. Laut Pro Asyl kommt jede Kommune grundsätzlich für die Kosten der Unterbringung von Geflüchteten auf. Wer in Berlin ohne Einbindung der Senatsverwaltung bzw. des jeweiligen Bezirksamts seinen Wohnraum bzw. seine Mietsache zur Verfügung stellt, kann auch direkt mit den Geflüchteten oder ggf. auch mit einer gemeinnützigen Hilfsorganisation, die sich vor Ort um die Vermittlung und Organisation der Unterbringung kümmert, eine Miete/Untermiete vereinbaren. Auch Kostenübernahmeregelungen bezüglich der höheren Nebenkosten, die durch die zusätzlich in den Haushalt bzw. in die Mietsache aufgenommenen Personen entstehen, können getroffen werden.

Welche Haftungsrisiken gilt es zu beachten?
Jeder Mieter haftet grundsätzlich für Beschädigungen an der Mietsache. Dies gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts auch für Schäden, die durch mögliches vertragswidriges Verhalten der aufgenommenen Personen verursacht wurden, egal ob für deren Unterbringung bezahlt wird oder nicht. Wie groß das Risiko im aktuellen humanitären Katastrophenfall bei der Notaufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine tatsächlich ist, bei denen es sich fast vollständig um Frauen, insbesondere um Mütter mit Kindern handelt, muss letztlich auch jeder hilfsbereite Blankenburger Anwohner für sich selbst entscheiden...
[Redaktion | 13.03.2022]









Über uns

Dieses Webportal zum Ortsteil "Berlin-Blankenburg" ist im Jahr 2018 als gemeinnütziges Jugendprojekt gestartet. Es wurde im Rahmen des betrieblichen Praktikums als Kooperation zwischen dem Greenwatch e.V. (13129 Berlin) und dem OSZ-KIM - Oberstufenzentrum für Kommunikations-, Informations- und Medientechnik (13359 Berlin) von Schülern des Fachbereichs "Gestaltungs- und Medientechnik" in Zusammenarbeit mit dem Blankenburger "VABB e.V." entwickelt und betreut.

Herausgeber des mittlerweile presserechtlich als Telemediendienst anerkannten Online-Portals unter "Berlin-Blankenburg.de" ist der gemeinnützige Bürgerverein "VABB - Vereinte Anwohner von Berlin-Blankenburg e.V."

Es werden ausschließlich gemeinnützige und keine kommerziellen Interessen verfolgt. Unser innovatives Web-Projekt ist ein unabhängiges Informations- und Meinungsportal mit prägendem Regionalbezug zu dem Berliner Ortsteil, in dem wir aufgewachsen sind und in dem wir leben: Berlin-Blankenburg. Wir freuen uns über jeden helfenden Hinweis und über jede sachdienliche Kritik. Aber auch Anerkennung und Lob sind natürlich sehr willkommen.


Der VABB e.V. (Vereinte Anwohner von Berlin-Blankenburg) ist seit Februar 2020 auch als gemeinnützige Hilfsorganisation (NGO) für Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer anerkannt.

(vgl. FA-KÖ-I-Bescheid vom 05.02.2020 -
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