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Das Urteil im Strafprozess gegen Heike W. ist rechtskräftig!
Das Strafverfahren gegen Heike W., die langjährige Finanzbeauftragte des Vereins
"Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.", ist seit dem 27. Januar 2025 beendet.
Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten wurde nach zwei kurzen Verhandlungstagen (15.01./20.01.2025)
am 20. Januar 2025 - in Anwesenheit der Angeklagten, ihres Anwalts, Vertretern des Adhäsionsklägers
(Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.) und zahlreich erschienenen Journalisten sowie
einer Vielzahl von Funktionären und Mitgliedern des Vereins im überfüllten Zuschauerbereich - verkündet:
"Die Angeklagte wird wegen Untreue in 230 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 (einem) Jahr und 10 (zehn) Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
In Höhe von 147.610 Euro wird die Einziehung des Wertersatzes angeordnet.
Die Adhäsionsbeklagte wird entsprechend ihres Anerkenntnisses zur Zahlung von 147.610 Euro zzgl. 4 % Zinsen aus
den jeweiligen Einzelhandlungen und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit
Anklageerhebung verurteilt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, ihre notwendigen Auslagen sowie die Kosten des Adhäsionsverfahrens
und die notwendigen Auslagen des Adhäsionsklägers."
(Tenor des Urteils lt. Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 18.02.2025)
[Hier lesen Sie in Kürze einen ausführlichen Bericht vom ersten und zweiten Hauptverhandlungstermin
vor dem Amtsgericht Tiergarten (15.01.2025 und 20.01.2025) sowie ergänzende Erläuterungen und weitere Informationen
zu den besonderen Umständen, Hintergründen und Folgen dieses Verfahrens sowie zu diversen fragwürdigen Presseveröffentlichungen.]
Wolfgang Papenbrock/Chefredaktion
[20.01.2025 - letzte Aktualisierung 03.03.2025]